Finanzmarktaufsicht
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übernimmt gemeinsam mit der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) die Kontrolle der österreichischen Finanzinstitutionen. Während die FMA die Geschäftstätigkeit von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleister laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und bestimmte Durchführungsverordnungen erlässt, beschränkt sich die ÖNB auf so genannte Vor-Ort-Prüfungen und die Analyse von Banken.
Dass die Finanzmarktaufsicht in Österreich nicht so funktioniert hat wie sie eigentlich sollte, kristallisierte sich spätestens beim parlamentarischen Banken-Untersuchungsausschuss heraus. Deshalb hat der Nationalrat im Dezember 2007 eine umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht beschlossen, die die Zusammenarbeit zwischen FMA und ÖNB effizienter gestalten soll.
In den vergangenen Jahren erlebte der Finanzplatz Österreich einige schwere Erschütterungen (Bawag, Hypo-Alpe-Adria, Meinl). Eine funktionierende Finanzmarktaufsicht ist das Um und Auf, um solche Beben zu verhindern bzw. klein zu halten. Die reformierte österreichische Aufsicht soll den guten Ruf des Finanzplatzes Österreich auch in Zukunft sichern.