Haushaltsrechtsreform
Im Jahr 2007 wurde mit einer Reform des österreichischen Haushaltsrechts (Budgetgesetz) begonnen, die mit 2013 vorläufig abgeschlossen sein soll. Eckpunkte dieser Reform sind eine mittelfristige Budgetplanung sowie klare Zielbestimmungen mit überprüfbaren Indikatoren.
Zentral wird künftig ein grober Finanzrahmen sein, der auf vier Jahre berechnet wird. Innerhalb dieses Rahmens gibt es aber Spielraum, um antizyklische Budgetpolitik zu machen und in Zeiten schwacher Nachfrage den Inlandskonsum anzukurbeln. Ein eigener Strategiebericht sorgt dafür, dass längerfristige Ziele zur späteren Überprüfung festgehalten werden.
Eine stärkere Wirkungsorientierung macht sichtbar, wer von welchen Geldern profitiert und woher diese Gelder kommen.
Das österreichische Parlament beschließt künftig Budgets, die längerfristige Stabilität verfolgen. Das Ziel muss ein sozial gerechtes Lebensumfeld für alle BürgerInnen sein.
Beschluss des Nationalrates (Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes)
Beschluss des Nationalrates (Änderung BVG und Bundeshaushaltsgesetz)
Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, das im Dezember 2009 einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, erhält Österreich eines der weltweit modernsten Haushaltsgesetze. Mit diesem Gesetz wurden die Regeln über die Erstellung und die Gebarung des Budgets modernisiert, die Kontrolle über die zuständigen MinisterInnen durch das Parlament verbessert und die Rolle des Parlaments sowie die Nachvollziehbarkeit und Transparenz nachhaltig gestärkt. Zuvor fanden intensive Verhandlungen im Budgetausschuss statt, die dankenswerterweise von allen Parteien abseits von tagespolitischer Polemik geführt wurden.
Beschluss des Nationalrates über das Bundeshaushaltsgesetz 2013